Es gibt genug Akteure und Gruppen rund um eine virtuelleWährung/Geldeinheit. Die Beteiligten Gruppen sind im Folgenden aufgelistet. Die Akteure als Akteure werden in dem EZB-Bericht Gruppen gemint, die sich als neue Unternehmen auf dem Markt des VCS Ökosystem neu präsentieren. Sollheißen, all diejenigen, die verantwortlich sind, wenn eine neue virtuelle Währungseinheit in Umlauf gebracht wird. Die Erfinder, sind die Macher einer neuen virtuellen Währung. Sie sind in einzelnen Fällen bekannt, oft genießen sie aber den Schutz der Anonymität und werden nichtvon Medien ausgefragt. Die Herausgeber, die Einheiten der virtuellen Währungen erzeugen und produzieren. Diese Gruppe sind nicht mit den Erfindern zu verwechseln.
Die Herausgeberkümmern sich nur um die Verwirklichung und den Start am Markt. Die Miner, vergleichen entstehende Daten durch etwaige Transaktionen (Blöcke) bereits während des Eingabeprozesses mit einem hinterlegten Strukturmodellbeziehungsweise Datenbanken (Blockchain). Prozess-Dienstleister, kümmern sich um den Vorgangsprozess der einzelnen Transaktionen. Beide zentralen und virtuellen Währungseinheiten werden die Prozess-Dienstleister auch als Miner tätig. Nutzer, entscheiden sich für das Zahlen mittels der virtuellen Währungseinheit oderdiese zu Besitzen. Hierbei sind die Gründe unterschiedliche und unterliegenden eigenen Präferenzen. Wallet Provider, sind Anbieter von digitalen Brieftaschen.
In so einer digitalen Geldbörse ist der kryptographische Schlüssel der jeweiligen virtuellen Geldeinheit gespeichert. Dies ist die zwingende Voraussetzung, um Transaktionendurchführen. Börsen, sind Plätze die den Tausch und Handel der virtuellen Währung erlauben. Marktplätze, sind Orte, wo wie im realen Leben Angebot und Nachfrageaufeinandertreffen. Hier können die vom Nutzer erworbenen virtuellen Geldeinheiten für einen Kauf eingesetzt werden. Des Weiteren wendet sich der EZB-Bericht der tatsächlichen Nutzung von virtuellen Währungen zu. Mit annähernd 69.000 täglich umgesetzten Transaktionen, ist Bitcoin noch stark von dem Transaktionsvolumen wie es etwa Visa oder Master Card leisten entfernt. Ein sogenannter „Infektionspunkt“ ist bei Bitcoin noch nicht zu erkennen, daher bleibt Bitcoin vorerst noch eine „Nischenwährung.“ Vorteile aus Sicht der EZB Laut dem Bericht bieten virtuelle Währungen viele Vorteile für die Bezahlenden.
Diese sind: eine kurze Zeit des Wahrheitsnachweises der eigenen Person und sofortige Erfüllung der Transaktion bei einem Kaufgeschäft. So können Waren unmittelbar nach der Transaktion, ohne weitere Verzögerungen, versendet werden. Anonymität, durch Nicht-Bekanntmachung von privaten Daten in einer Transaktion. Dies ist ein wichtiger Punkt für die Personen, die ihre Privatsphäre schützen möchten oder müssen. Auch in diesem Fall gibt es unterschiedliche Beweggründe der Nutzer. Dieser Vorteil wird besonders gern von Teilnehmern aus kriminellen Kreisen genutzt. Schutz vor betrügerischen Zahlungen, wenn es zum Beispiel einem Hacker gelingt Ihre virtuellen Geldeinheiten zu ergaunern und diese in anderen Geschäfte einsetzt.
Kostenersparnis bei grenzüberschreitenden Zahlungen. Geringe Kosten für die Akzeptanz von Bitcoins. Hier muss der Händler lediglich eine virtuelle Geldbörse (Wallet) herunterladen, um künftige Zahlungen zu akzeptieren. Hierbei gilt, solange kein Payment-Providerinvolviert ist, also ein Dienstleister der mit den Wallet und den ein- und abgehenden Zahlungen involviert ist, gibt es keinerlei Kosten für den Händler. Die Möglichkeit, Produkte weltweit zu kaufen und zu verkaufen. Die genannten Vorteile sind für Nutzer und Händler sehr verlockend. Dank der virtuellen Währung wie Bitcoin wird die Zahlungsweise auf dem globalen Markt harmonisiert. Doch der Bericht der EZB sieht nicht nur Vorteile, sondern auch zahlreiche